Organspende rettet Leben

Leben retten kann so einfach sein. Wer einen Organspendeausweis bei sich trägt, schenkt nach seinem Tod anderen Menschen möglicherweise ein neues Leben ohne Schmerzen oder Todesangst.
Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung stehen einer Organspende positiv gegenüber. Aber nur rund zwölf Prozent besitzen einen Spenderausweis.
Das deutsche Transplantationsgesetz (TPG) ist seit 1. Dezember 1997 in Kraft. Im Juli 1997 war es vom Deutschen Bundestag mit einer großen Mehrheit verabschiedet worden. Es regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die nach dem Tode oder zu Lebzeiten gespendet werden.
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Das TPG sieht eine „erweiterte Zustimmungslösung“ vor, wie sie in vielen europäischen und außereuropäischen Ländern bereits Gesetz ist: Der Wille des Verstorbenen zu Lebzeiten hat Vorrang. Ist er nicht dokumentiert oder bekannt, entscheiden die nächsten Angehörigen auf der Grundlage des mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
51101 Köln
Arbeitskreis Organspende
unter der Telefonnummer: 0 800 / 90 40 400
Das gebührenfreie Infotelefon bietet die Möglichkeit, im persönlichen Gespräch von einem geschulten Team Informationen und Antworten auf Fragen zur Organspende zu bekommen.
Das Infotelefon ist Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr und Samstag von 9 bis 13 Uhr besetzt.
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