Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Mitgliedschaft bei der Grafschafter Sterbekasse e.V. Haben Sie eine Frage, die hier nicht beantwortet wird? Schreiben Sie uns gerne →
Mitgliedschaft & Beitritt
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden, die nicht älter als 40 Jahre ist (§ 3).
Bei Heirat, Eintragung einer Lebensgemeinschaft oder Geburt eines Kindes entsteht automatisch eine beitragsfreie Familienmitgliedschaft. Als beitragsfreie Mitglieder gelten leibliche Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Wichtig (§ 6): Familienmitglieder müssen innerhalb von vier Wochen dem Vorstand gemeldet werden. Werden sie nicht gemeldet, besteht kein Anspruch auf Leistungen.
Muss ich eine Gesundheitsprüfung ablegen?
Nein. Die Grafschafter Sterbekasse erhebt keinerlei Gesundheitsangaben. Der Beitritt ist unabhängig vom gesundheitlichen Zustand möglich.
Gibt es Wartezeiten nach dem Beitritt?
Ja. Laut Satzung (§ 8) muss zwischen dem Vereinseintritt und dem Todestag ein Zeitraum von mindestens drei Jahren liegen, damit ein Leistungsanspruch besteht.
Ausnahmen: Bei Unfalltod sowie bei Beitritt im Rahmen einer beitragsfreien Familienmitgliedschaft (Ehegatte, Kinder) wird die Leistung von Anfang an gezahlt – ohne Wartezeit.
Was passiert, wenn ich 40 Jahre alt werde?
Das 40. Lebensjahr ist die Altersgrenze für den Beitritt. Wer bereits Mitglied ist, bleibt es selbstverständlich lebenslang – der Schutz besteht also unabhängig vom Alter weiter.
Es lohnt sich daher, so früh wie möglich beizutreten und gleichzeitig Ehepartner und Kinder mitzuversichern.
Wie stelle ich einen Mitgliedsantrag?
Den Antrag können Sie bequem online stellen – direkt auf unserer Mitgliedschaftsseite. Alternativ können Sie das Formular als PDF herunterladen, ausfüllen und per Post oder E-Mail einsenden.
Beiträge & Zahlung
Was kostet die Mitgliedschaft?
Der Jahresbeitrag richtet sich nach dem Eintrittsjahr und steigt mit dem Alter leicht an. Die vollständige Beitragstabelle finden Sie auf unserer Beitragsseite.
Ehegatte, Lebenspartner und Kinder (leibliche, Adoptiv- und Stiefkinder bis 18 Jahre) sind beitragsfrei Mitglied – müssen aber innerhalb von vier Wochen dem Vorstand gemeldet werden (§ 6).
Wie wird der Beitrag eingezogen?
Der Beitrag wird einmal jährlich per SEPA-Lastschrift von Ihrem angegebenen Konto abgebucht. Die Gläubiger-Identifikationsnummer lautet: DE28ZZZ00002004261.
Leistung & Auszahlung
Wie hoch ist das Sterbegeld?
Das Sterbegeld beträgt je verstorbenem Mitglied:
- 1.600 € – Mitglieder und Ehegatten (ab 18 Jahre)
- 1.000 € – Kinder (ab dem 11. Tag bis unter 18 Jahre)
- 300 € – Totgeburten sowie Kleinstkinder bis 10 Tage
Weitere Details finden Sie auf unserer Leistungsseite.
Wann und wie wird das Sterbegeld ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt unbürokratisch und schnell gegen Vorlage der Sterbeurkunde sowie einer Rechnung oder Bestätigung des beauftragten Bestatters.
Weitere Informationen zur Einreichung finden Sie auf der Seite Unterlagen einreichen.
Welche Unterlagen werden für die Auszahlung benötigt?
Für die Auszahlung benötigen wir:
- Sterbeurkunde des Verstorbenen
- Rechnung oder Beauftragungsbestätigung des Bestatters
- Bankverbindung des Empfangsberechtigten
Bei Unsicherheiten melden Sie sich gerne bei der Mitgliederverwaltung.
Allgemeines
Was passiert bei einem Umzug?
Laut Satzung (§ 6) muss ein Wohnungswechsel innerhalb von vier Wochen dem Vorstand gemeldet werden. Das gilt auch für beitragsfreie Familienmitglieder: Werden diese nicht gemeldet, besteht kein Anspruch auf Leistungen. Am einfachsten geht das über das Formular Änderungsmitteilung.
Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?
Der Austritt ist laut Satzung (§ 4) schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären – jederzeit und fristlos. Mit dem Austritt erlischt der Anspruch auf Leistung sofort. Bei Fragen helfen wir gerne weiter: Geschäftsstelle kontaktieren →
Wie viele Mitglieder hat die Sterbekasse?
Wir sind eine starke Gemeinschaft mit über 8.000 Mitgliedern in der Grafschaft Bentheim und Umgebung. Seit 1901 helfen wir uns gegenseitig – verlässlich, unbürokratisch und regional verwurzelt.
Noch Fragen offen?
Wir helfen gerne persönlich weiter – oder Sie werden direkt Mitglied und sichern Ihre Familie ab.