Was passiert im Todesfall?
Der Verlust eines Menschen ist eine schwere Zeit. Damit Sie in diesen Stunden wissen, was zu tun ist und wie die Grafschafter Sterbekasse Ihnen helfen kann, haben wir die wichtigsten Schritte zusammengestellt.
1. Die ersten Stunden
Zunächst muss ein Arzt den Tod feststellen und einen Totenschein ausstellen. Bei einem Todesfall zu Hause rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117). Stirbt jemand im Krankenhaus oder Pflegeheim, übernehmen die dortigen Mitarbeiter diesen Schritt.
Informieren Sie anschließend ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Dieses begleitet Sie durch alle weiteren Formalitäten und kann auch bei der Anmeldung beim Standesamt helfen.
2. Den Todesfall beim Standesamt melden
Innerhalb von drei Werktagen muss der Todesfall beim Standesamt des Sterbeorts angemeldet werden. Sie benötigen dafür:
- den Totenschein (vom Arzt ausgestellt)
- den Personalausweis des Verstorbenen
- die Geburtsurkunde des Verstorbenen
- bei Verheirateten: die Heiratsurkunde
- bei Geschiedenen: das Scheidungsurteil
Das Standesamt stellt daraufhin die Sterbeurkunde aus. Lassen Sie mehrere beglaubigte Kopien ausfertigen — diese werden an verschiedenen Stellen benötigt.
3. Mit einem Bestattungsunternehmen in Verbindung setzen
Wenden Sie sich so bald wie möglich an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Es übernimmt alle weiteren Schritte und stellt auch den Kontakt zu unserer Sterbekasse her.
Für die Auszahlung des Sterbegeldes benötigen wir lediglich eine Kopie der Sterbeurkunde sowie die Bestätigung des Bestatters über die Beauftragung — weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Das Sterbegeld wird direkt an das Bestattungsunternehmen überwiesen, das den Betrag mit der Gesamtrechnung verrechnet.
Haben Sie die Bestattungskosten selbst übernommen? Senden Sie uns zu gegebener Zeit eine Rechnungskopie des Bestatters zu — wir überweisen das Sterbegeld dann direkt an Sie.
4. Weitere Stellen benachrichtigen
Neben der Sterbekasse sollten Sie — soweit zutreffend — auch folgende Stellen informieren:
- Krankenkasse des Verstorbenen
- Rentenversicherung (laufende Rentenzahlungen einstellen lassen)
- Banken und Versicherungen
- Arbeitgeber oder Versorgungsträger
- Vermieter, falls der Verstorbene zur Miete wohnte
- Vertragspartner (Telefon, Internet, Abonnements)
5. Das Sterbegeld — Ihre Unterstützung in schwerer Zeit
Als Mitglied der Grafschafter Sterbekasse e.V. haben Ihre Angehörigen Anspruch auf das Sterbegeld gemäß unserer Satzung. Die Höhe richtet sich nach dem Alter bei Eintritt und der Mitgliedsdauer. Ab dem 18. Lebensjahr beträgt das Sterbegeld 1.600 €.
Das Sterbegeld soll helfen, die unmittelbaren Kosten einer Bestattung schnell und unbürokratisch zu decken — ganz im Sinne unserer Gemeinschaft: Gegenseitige Hilfe seit 1901.
Sie haben Fragen?
Wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns einfach an — telefonisch oder über unser Kontaktformular.