Mit dem Tod eines Angehörigen sind nicht nur Trauer und organisatorische Belastungen verbunden, sondern häufig auch erhebliche finanzielle Aufwendungen. In Deutschland besteht eine gesetzliche Bestattungspflicht. Sie regelt, welche Angehörigen für die Durchführung der Bestattung verantwortlich sind.
In der Regel sind dies:
• Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
• Kinder
• Eltern
• Geschwister
• Weitere Angehörige
Die Kosten einer Bestattung müssen grundsätzlich von den Bestattungspflichtigen oder aus dem Nachlass des Verstorbenen getragen werden. Je nach Bestattungsart und Region können hierfür schnell 7.000 Euro bis 8.000 Euro oder mehr anfallen.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt seit dem Jahr 2004 kein Sterbegeld mehr. Daher ist eine private Vorsorge heute wichtiger denn je, um Angehörige im Trauerfall finanziell zu entlasten.
Als Sterbekasse unterstützen wir unsere Mitglieder zuverlässig und unbürokratisch. Im Sterbefall zahlen wir ein Sterbegeld in Höhe von 1.600 Euro aus. Die Leistung steht den Hinterbliebenen kurzfristig zur Verfügung und kann zur Deckung von Bestattungs- und Nebenkosten eingesetzt werden.
Mit einer Mitgliedschaft sorgen Sie vor und helfen mit, Ihre Familie im Ernstfall finanziell zu entlasten.